Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2006 - 7 A 11284/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Ausgleichsabgabe für nicht mögliche Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Firma muss Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Firma muss Schwerbehindertenausgleichsabgabe zahlen
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.06.2005 - 2 K 182/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2006 - 7 A 11284/05.OVG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2006 - 7 A 11284/05
Es hat die Ausgleichsabgabe als Sonderabgabe auch in allen den Fällen, in denen mit ihrer Entrichtung kein Antriebseffekt für die Einstellung Schwerbehinderter verbunden sein kann, etwa wenn Arbeitgeber Schwerbehinderte nicht einstellen, weil sie ihnen nicht nachgewiesen werden können, allein wegen ihrer Ausgleichsfunktion für gerechtfertigt erklärt: "Insoweit wirkt die Abgabe in einer dem Gleichheitssatz entsprechenden Weise auf Ausgleich der den Arbeitgebern auferlegten Belastungen" ( BVerfGE 57, 139 ).Die Naturalleistungspflicht ist ihrerseits dadurch gerechtfertigt, dass allein Arbeitgeber über die Möglichkeit verfügen, Schwerbehinderte in Arbeit und Beruf einzugliedern ( BVerfGE 57, 139 ).
Das aber würde der Ausgleichsfunktion der Abgabe widersprechen, die darauf zielt, die Belastungen zwischen denjenigen Arbeitgebern, die der Einstellungspflicht genügen, und denjenigen, die diese Verpflichtung " - aus welchen Gründen auch immer - " nicht erfüllen, auszugleichen ( BVerfGE 57, 139 ).".
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2006 - 7 A 11284/05
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Bestimmung sind dann zu bejahen, wenn die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - VGH B 7/04 -, DVBl. 2005, 501). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - VGH B 16/04
Studiengebühr für Seniorenstudenten bestätigt
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2006 - 7 A 11284/05
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Bestimmung sind dann zu bejahen, wenn die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - VGH B 7/04 -, DVBl. 2005, 501).
- VG Minden, 29.08.2011 - 6 K 3225/10
Anforderungen an die Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach …
vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03, a.a.O.; BVerfG, Urteil vom 26.05.1981 - 1 BvL 56/78 u.a. -, BVerfGE 57, 139 ff; BVerwG, Beschluss vom 17.04.2003 - 5 B 7/03 -, Behindertenrecht 2003, 222, Urteil vom 13.12.2001 - 5 C 26.01 -, BVerwGE 115, 312 ff; OVG NRW, Beschluss vom 24.02.2009 - 12 A 3220/08 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2006 - 7 A 11284/05 -, juris.